Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1965,
Artikel 2
01.08.1965
Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates ist ein Sichtvermerk erforderlich.