Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1965,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1965

Text

Artikel 2

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates ist ein Sichtvermerk erforderlich.