Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1963,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1961

Text

Artikel 1

Uruguayische Staatsangehörige, die einen gültigen uruguayischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.