Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1960,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.07.1960

Text

Artikel 1

Österreichische und salvadorenische Staatsangehörige, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten, gültigen, gewöhnlichen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei einreisen und sich dort neunzig Tage aufhalten.