Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)
Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1960,
Artikel eins
21.07.1960
Österreichische und salvadorenische Staatsangehörige, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten, gültigen, gewöhnlichen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei einreisen und sich dort neunzig Tage aufhalten.