Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
Bundesgesetzblatt Nr. 167 aus 1957,
Paragraph eins
31.07.1957
Die auf Grund der Identitätsausweis-Verordung, StGBl. Nr. 194 aus 1945,, in ihrer ursprünglichen Fassung und in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1946, ausgestellten Identitätsausweise sowie die auf Grund der Ausländerausweis-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 33 aus 1946,, ausgestellten Personalausweise für Ausländer und Staatenlose dürfen von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes an als amtliche Ausweise nicht mehr verwendet werden.