Kurztitel

Personalausweis für Ausländer und Staatenlose

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 167 aus 1957,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

31.07.1957

Text

Paragraph eins,

Die auf Grund der Identitätsausweis-Verordung, StGBl. Nr. 194 aus 1945,, in ihrer ursprünglichen Fassung und in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1946, ausgestellten Identitätsausweise sowie die auf Grund der Ausländerausweis-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 33 aus 1946,, ausgestellten Personalausweise für Ausländer und Staatenlose dürfen von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes an als amtliche Ausweise nicht mehr verwendet werden.