Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1952,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

15.11.1951

Text

römisch drei.

Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines gültigen Reisepasses sind, können sich ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute nach Belgien begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen.