Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1950, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991,
BG
Paragraph 22
01.03.1983
31.01.1991
AVG 1950
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Wenn wichtige Gründe hiefür vorliegen, ist eine schriftliche Ausfertigung mit Zustellnachweis zuzustellen. Bei Vorliegen besonders wichtiger Gründe oder wenn es gesetzlich vorgesehen ist, ist die Zustellung zu eigenen Handen des Empfängers zu bewirken.
Eigenhandzustellung
27.08.2026
10005221
NOR12058421
N4195011331Q