der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
Verwaltungsstrafgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1950,
Paragraph 35
01.09.1950
31.12.1990
Festnehmung.
Paragraph 35, Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn