Absatz 2,Die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden.
Verwaltungsstrafgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1950, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,
Paragraph 25
01.09.1950
31.01.1991
Paragraph 25, (1) Verwaltungsübertretungen sind mit Ausnahme der Fälle des Paragraph 56, von Amts wegen zu verfolgen.