Finalitätsgesetz
BGBl. I Nr. 123/1999
§ 13
10.12.1999
29.06.2011
Verrechnungskonto ist ein bei einer Zentralbank, einer Verrechnungsstelle oder einer zentralen Vertragspartei geführtes Konto für das Halten von Geldern und Wertpapieren oder die Abwicklung von Geschäften zwischen den Teilnehmern eines Systems.