Finalitätsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 1999,
BG
Paragraph 12
10.12.1999
37/02 Kreditwesen
Abrechnung (Netting) ist die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Zahlungs- und Übertragungsaufträgen, die ein oder mehrere Teilnehmer an einen oder mehrere Teilnehmer erteilt haben oder von einem oder mehreren Teilnehmern erhalten haben - wenn auch gegebenenfalls getrennt nach Zahlungs- und Übertragungsaufträgen - zu einer einzigen Nettoforderung oder -verbindlichkeit pro Teilnehmer mit der Folge, daß nur diese Nettoforderung oder -verbindlichkeit besteht.
Zahlungsauftrag, Nettoverbindlichkeit
17.11.2017
10005174
NOR12057956
N3199961096L