Finalitätsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 1999,
BG
Paragraph 11
10.12.1999
37/02 Kreditwesen
Insolvenzverfahren ist eine Kollektivmaßnahme gemäß dem Recht eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder eines Drittlandes, die ergriffen wird, um den betreffenden Teilnehmer entweder zu liquidieren oder zu sanieren, sofern die Maßnahme zur Aufhebung oder Einschränkung der Befugnis des Teilnehmers führt, Zahlungen oder sonstige Verfügungen vorzunehmen.
17.11.2017
10005174
NOR12057955
N3199961095L