Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient.
Neugründungs-Förderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 1999,
Paragraph 2
15.07.1999
30.12.2004
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2002,.
Die Neugründung eines Betriebes liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: