Umgründungssteuergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 1999,
BG
Paragraph 15
13.01.1999
30.12.2005
UmgrStG
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen ist zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz aufzustellen, in der das einzubringende Vermögen nach Maßgabe des Paragraph 16 und das sich daraus ergebende Einbringungskapital darzustellen ist.
05.11.2019
10004679
NOR12057406
N3199956995L