Absatz eins,Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten:
- Litera adie Bezeichnung der versäumten Frist;
- Litera bdie Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (Paragraph 308, Absatz eins,);
- Litera cdie Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Fristversäumung notwendig sind;
- Litera ddie Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind.