Absatz eins,Der Wiederaufnahmsantrag hat zu enthalten:
- Litera adie Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird;
- Litera bdie Bezeichnung der Umstände (Paragraph 303, Absatz eins,), auf die der Antrag gestützt wird;
- Litera cdie Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind;
- Litera dbei einem auf Paragraph 303, Absatz eins, Litera b, gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind.