Neugründungs-Förderungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 1999,
Paragraph 3,
14.08.1999
Der Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung (Zeitpunkt der Neugründung), wenn die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden.