Kurztitel

Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

22.07.1999

Text

Paragraph 6,

In allen Fällen, in denen keine Verpflichtung zur Selbstberechnung der Gebühr durch den Bestandgeber besteht, bleibt es dem Bestandgeber unbenommen, dennoch eine Selbstberechnung und Entrichtung der Gebühr nach den Grundsätzen des Paragraph 33, Tarifpost 5 Absatz 5, Ziffer eins, GebG durchzuführen. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, bleiben die Anzeigeverpflichtungen nach Paragraph 31, GebG aufrecht.