Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 1999,
Paragraph 4
22.07.1999
Rechtsgeschäfte, bei denen Leistungen von einem erst in Zukunft ermittelbaren Betrag abhängen, sind beispielsweise solche, bei denen ein umsatz- oder gewinnabhängiger Bestandzins vereinbart wird oder in denen sich der Bestandnehmer zur Übernahme von Kosten (zB Baukosten oder Renovierungskosten) verpflichtet, deren Höhe bei Vertragsabschluß unter Beachtung der sich aus Paragraph 22 und Paragraph 26, GebG ergebenden Grundsätze noch nicht abschätzbar ist.