Absatz eins,Atypische und gemischte Rechtsgeschäfte sind solche, die für Bestandverträge atypische Vertragselemente oder Vertragselemente, die einem anderen Vertragstyp entnommen sind, enthalten.
Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 1999,
Paragraph 2
22.07.1999