atypische und gemischte Rechtsgeschäfte, deren Beurteilung als Bestandvertrag im Sinne des Paragraph 33, Tarifpost 5 Absatz eins, GebG nicht zumutbar ist;
Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 1999,
Paragraph eins
22.07.1999
Eine nach Paragraph 33, Tarifpost 5 Absatz 5, Ziffer eins, GebG bestehende Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Gebühr entfällt für: