Kurztitel

Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

22.07.1999

Text

Paragraph eins,

Eine nach Paragraph 33, Tarifpost 5 Absatz 5, Ziffer eins, GebG bestehende Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Gebühr entfällt für:

  1. Ziffer eins
    atypische und gemischte Rechtsgeschäfte, deren Beurteilung als Bestandvertrag im Sinne des Paragraph 33, Tarifpost 5 Absatz eins, GebG nicht zumutbar ist;
  2. Ziffer 2
    Rechtsgeschäfte, bei denen Leistungen von einem erst in Zukunft ermittelbaren Betrag abhängen;
  3. Ziffer 3
    Rechtsgeschäfte, bei denen dem Bestandgeber eine persönliche Befreiung von den Gebühren zukommt.