Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 1999,
römisch fünf
Paragraph eins
15.07.1999
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 4,).
Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben von Drogisten, deren Inhaber hinsichtlich dieser Betriebe weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen, gelten die folgenden Bestimmungen.
06.05.2022
10005148
NOR12057237
N3199913487U