Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 6,).

Text

Paragraph eins,

Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben von Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern, deren Inhaber hinsichtlich dieser Betriebe weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen, gelten die folgenden Bestimmungen.

Schlagworte

Lebensmitteleinzelhändler

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005146

Dokumentnummer

NOR12057201

alte Dokumentnummer

N3199913282Y