Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 1999,
V
Paragraph eins,
15.07.1999
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 6,).
Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben von Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern, deren Inhaber hinsichtlich dieser Betriebe weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen, gelten die folgenden Bestimmungen.
Lebensmitteleinzelhändler
06.05.2022
10005146
NOR12057201
N3199913282Y