Kurztitel

Gaststättenpauschalierungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 227/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012 anzuwenden (vgl. § 9, BGBl. II Nr. 488/2012).

Text

§ 1.

Für nach dem 31. Juli 1999 erfolgte Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken, bei denen

gilt die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung von Büchern und Aufzeichnungen des liefernden Unternehmers als nicht gegeben.

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2017

Gesetzesnummer

10005145

Dokumentnummer

NOR12057195

alte Dokumentnummer

N3199913275Y