Absatz eins,Vom 21. Dezember 1945 bis zur Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 109k des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist in der Republik Österreich der Schilling die einzige Rechnungseinheit; er ist in 100 Groschen untergeteilt. Ab dem ersten Tag der Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der WWU ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 109k EG-Vertrag ist im Hinblick auf die Einführung des Euro als einheitliche Währung gemäß Artikel 109l Absatz 4, EG-Vertrag auch der Euro in Österreich Rechnungseinheit.