Euro-Anleihenumstellungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 1998,
Paragraph 4
01.10.1998
Eine Umstellung nach diesem Bundesgesetz hat auf Grundlage der kleinsten Schilling-Stückelung der Anleihe zu erfolgen. Bei Umstellung der Anleihen sind die Nennwerte der Stückelungen mit 0,01 Euro festzulegen.