Euro-Anleihenumstellungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 1998,
Paragraph 2
01.10.1998
Jeder Emittent kann Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umstellen. Das Kuratorengesetz findet bei Umstellungen nach diesem Bundesgesetz keine Anwendung.