Kurztitel

Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 206 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

26.06.1998

Außerkrafttretensdatum

17.12.2002

Beachte

Bezugszeitraum: Ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume

anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1998 beginnen vergleiche Paragraph 3,).

Text

Paragraph eins, Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (Paragraph 21, Absatz eins, UStG 1994) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.