Absatz eins,Die Mitgliedstaaten schaffen einen 8. Europäischen Entwicklungsfonds (1995) - nachstehend „Fonds“ genannt.
- Absatz 2,a) Der Fonds wird mit einem Betrag von 13 132 Millionen ECU ausgestattet, der sich wie folgtzusammensetzt.
- Litera i12 840 Millionen ECU Beiträge der Mitgliedstaaten, und zwar: