Absatz eins,Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, dürfen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden.
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (USA)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 1998,
Vertrag - USA
Artikel 21
01.02.1998
39/03 Doppelbesteuerung
11.09.2019
10005110
NOR12056510
N3199811218U