wenn die Vereinigten Staaten der andere Vertragsstaat sind, unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das in den Vereinigten Staaten liegt, Anteile an amerikanischem unbeweglichen Vermögen (United States real property interest) und Beteiligungen an einer Personengesellschaft, einem Trust oder einem Nachlaß, soweit deren Vermögen aus in den Vereinigten Staaaten (Anm.: richtig: Staaten) gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht;wenn die Vereinigten Staaten der andere Vertragsstaat sind, unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das in den Vereinigten Staaten liegt, Anteile an amerikanischem unbeweglichen Vermögen (United States real property interest) und Beteiligungen an einer Personengesellschaft, einem Trust oder einem Nachlaß, soweit deren Vermögen aus in den Vereinigten Staaaten Anmerkung, richtig: Staaten) gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht;