Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens
- Litera aumfaßt der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Nachlässe, Trusts, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera cbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera dbedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, es sei denn, diese Beförderung erfolgt ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“
- Litera iin den Vereinigten Staaten: den Sekretär des Schatzamtes oder seinen bevollmächtigten Vertreter; und
- Sub-Litera, i, iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder seinen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera fi) bedeutet der Ausdruck „Vereinigte Staaten“ die Vereinigten Staaten von Amerika, umfaßt jedoch nicht Puerto Rico, die Jungfern-Inseln, Guam und andere Besitzungen oder Territorien der Vereinigten Staaten;
- Sub-Litera, i, ibedeutet der Ausdruck „Vereinigte Staaten“ im geographischen Sinn deren Gliedstaaten und den District of Columbia. Dieser Ausdruck umfaßt auch (A) deren Hoheitsgewässer und (B) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der unterseeischen Gebiete, die an diese Hoheitsgewässer angrenzen, über die die Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Hoheitsrechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung von Bodenschätzen dieser Gebiete ausüben, jedoch nur insoweit, als die Person, das Vermögen oder die Tätigkeit, auf die sich dieses Abkommen bezieht, im Zusammenhang mit dieser Erforschung oder Ausbeutung steht;
- Litera gumfaßt der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera hbedeutet der Ausdruck „Staatsangehörige“
- Litera inatürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzen;
- Sub-Litera, i, ijuristische Personen, Personengesellschaften und andere Personenvereinigungen, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden sind.