Ermächtigung zum Verzicht auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes gegenüber Entwicklungsländern
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 1997,
BG
Paragraph 2
25.07.1997
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betraut.
23.02.2026
10005068
NOR12055861
N3199712373Y