Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 1997,
Paragraph 5
18.07.1997
Der Grenzgänger hat einen Nachweis über die tatsächliche Besteuerung in Liechtenstein und im Fall des Paragraph 3, außerdem die Bescheinigung der Liechtensteinischen Steuerverwaltung zu erbringen.