Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 1997,
Paragraph 4
18.07.1997
Anrechenbar sind die von diesen Vergütungen oder Ruhegehältern in Liechtenstein gezahlte Landessteuer und Gemeindesteuer. Bei dieser Anrechnung ist Artikel 23, Absatz 2, DBA anzuwenden.