Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 1997,
Paragraph 2
18.07.1997
Anzurechnen sind die Steuern auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen an einer Krankenanstalt oder Altenbetreuungseinrichtung Liechtensteins oder seiner Gebietskörperschaften.