Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 1997,
Paragraph eins
18.07.1997
Bei der Einkommensbesteuerung österreichischer Grenzgänger im Sinn des Artikel 15, Absatz 4, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA), Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1971,, sind zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung jedenfalls nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die in Liechtenstein gezahlten Steuern anzurechnen.