Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988
BGBl. II Nr. 306/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 514/2006
§ 2
18.10.1997
31.12.2007
§ 2. Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlaß einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (§ 1) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG nicht übersteigen.