Reisekostenvergütungen gemäß Paragraph 26, Ziffer 4, EStG 1988
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 306 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 514 aus 2006,
Paragraph 2,
18.10.1997
31.12.2007
Paragraph 2, Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlaß einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (Paragraph eins,) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß Paragraph 26, Ziffer 4, Litera a, EStG nicht übersteigen.