Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 1997,
römisch fünf
Paragraph eins
01.10.1997
31.08.2000
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. März 2007, römisch fünf 82/06-8, die Worte „Universität, Hochschulen,“ sowohl in der Stammfassung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 1997,, als auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2000, als gesetzwidrig aufgehoben vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 102 aus 2007,).
Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Litera a, EStG 1988.
28.10.2019
10005058
NOR12055795
N3199710378U