Verordnung zu Paragraph 2, Absatz 2, EStG 1988
Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1996,
Artikel eins,
20.12.1996
Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.