Kurztitel

Verordnung zu Paragraph 2, Absatz 2, EStG 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

20.12.1996

Text

Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.