Biersteuergesetz 2022
Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 427 aus 1996,
BG
Paragraph 21
01.09.1996
31.12.2001
BierStG 2022
32/05 Verbrauchsteuern
Ist nach einer Bestimmung dieses Bundesgesetzes die Leistung einer Sicherheit vorgesehen, überschreitet die Höhe der Sicherheit jedoch den Betrag von 1 000 S nicht, ist die Leistung der Sicherheit nur erforderlich, wenn sonst der Eingang der Biersteuer gefährdet oder erschwert würde. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2,
05.01.2022
10004874
NOR12055322
N3199657196J