Kurztitel

Nachweis der Beförderung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 401/1996

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

09.08.1996

Text

Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Paragraph 5,

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muß der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.