Absatz eins,Der Erdgasabgabe unterliegen
- Ziffer einsDie Lieferung von Erdgas im Steuergebiet, ausgenommen an Erdgasversorgungsunternehmen,
- Ziffer 2der Verbrauch von selbst hergestelltem oder in das Steuergebiet verbrachtem Erdgas im Steuergebiet.
Erdgasabgabegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,
Paragraph eins
01.06.1996
30.12.1996