Absatz eins,Der Elektrizitätsabgabe unterliegen
- Ziffer einsdie Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet, ausgenommen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen,
- Ziffer 2der Verbrauch von selbst hergestellter oder in das Steuergebiet verbrachter elektrischer Energie im Steuergebiet.