Absatz eins,Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen
- Ziffer einsin einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge
- Litera aderen höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt;
- Litera bdie kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind;
- Litera cwenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die Paragraph 6, Absatz 3, Versicherungssteuergesetz 1953 anzuwenden ist, nicht besteht;
- Ziffer 2in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden;
- Ziffer 3Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung).