Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln
Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1996,
Paragraph 3
06.01.1996
Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1994 ausgeführt werden.