Transeuropäische Eisenbahn (TER) - Treuhandfonds
Bundesgesetzblatt Nr. 776 aus 1995,
Anlage 2
16.08.1994
31.12.2000
ANHÄNGE
Anhang römisch eins - TER-Netz (Karte)
ANHANG römisch eins
TER-NETZ
Anmerkung, Karte nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)
LENKUNGSAUSSCHUSS (LA)
römisch eins. TAGUNGEN
Regel 1
Der Lenkungsausschuß hält eine jährliche ordentliche Tagung ab, deren Zeit und Ort vom Ausschuß bestimmt werden.
Regel 2
Sondertagungen werden auf Beschluß des Ausschusses während einer Tagung oder auf Wunsch
Regel 3
Sämtliche Treffen des Ausschusses sind nichtöffentlich, sofern der Ausschuß nicht anders entscheidet.
römisch zwei. TAGESORDNUNG
Regel 4
Bei jeder Tagung hat der Ausschuß eine vorläufige Tagesordnung für die nächste Tagung auf Grund eines vom Projektleiter vorgelegten Textes zu erstellen.
Der Ausschuß hat seine Tagesordnung am Anfang jeder Tagung anzunehmen. Jede in die Zuständigkeit des Ausschusses fallende Angelegenheit, die nicht auf der vorläufigen Tagesordnung aufscheint. kann von einem Mitglied oder vom Projektleiter dem Ausschuß unterbreitet und durch Beschluß des Ausschusses auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Ausschuß kann die Tagesordnung durch Aufnahme, Streichung, Verschiebung oder Änderung von Tagesordnungs-Punkten ändern.
römisch drei. VERTRETUNG
Regel 5
Jedes Mitglied ist im Ausschuß durch einen Delegierten vertreten, der bei den Tagungen des Ausschusses durch stellvertretende Delegierte und Berater begleitet werden kann. Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa nimmt als Ausführendes Organ von Amts wegen teil.
römisch vier. LEITUNGSORGANE
Regel 6
Der Ausschuß wählt jedes Jahr zu Beginn seiner 1. Tagung aus der Reihe der Delegierten seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen Berichterstatter, die während des Jahres bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt bleiben.
Regel 7
Der Vorsitzende nimmt an den Tagungen des Ausschusses in dieser Funktion und nicht als Vertreter der Mitgliedsregierung, die ihn nominiert, teil. Ein anderes Mitglied seiner Delegation ist berechtigt, die betreffende Mitgliedsregierung bei den Treffen des Ausschusses zu vertreten.
Regel 8
Der Projektleiter verständigt die Ausschußmitglieder, schriftlich oder mündlich, über sämtliche Fragen, die für den Ausschuß von Interesse sein können und kann erforderlichenfalls an seinen Beratungen teilnehmen.
römisch fünf. SPRACHE UND PROTOKOLL
Regel 9
Englisch ist die Arbeitssprache des Projekts, einschließlich des Lenkungsausschusses. Länder, in denen Ausschußtagungen stattfinden, können, wenn möglich, eine Übersetzung ins Französische und/oder Russische bereitstellen.
Regel 10
Tagungsberichte des Ausschusses sind während der jeweiligen Tagungen zu konzipieren und anzunehmen sowie unverzüglich an die Ausschußmitglieder und andere Tagungsteilnehmer zu verteilen. Die Berichte können nach ihrer Annahme zu einem vom Ausschuß zu bestimmenden Datum und Bedingungen veröffentlicht werden.
römisch sechs. ANWESENHEIT
Regel 11
Beratungen können ohne Anwesenheit von 2/3 der Ausschußmitglieder nicht begonnen werden. Beschlüsse des Ausschusses über alle behandelten Angelegenheiten sind durch Einhelligkeit der anwesenden Mitglieder zu fassen.
römisch sieben. SUBSIDIÄRE ORGANE
Regel 12
Die Geschäftsordnung für den Ausschuß gilt grundsätzlich auch für seine subsidiären Organe.
römisch acht. TEILNAHME VON VERTRETERN VON NICHT-MITGLIEDSREGIERUNGEN UND
INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN ALS BEOBACHTER
Regel 13
Regel 14
Bestimmungen der Geschäftsordnung können auf Beschluß des Lenkungsausschusses durch Einhelligkeit aller TER-Länder geändert oder aufgehoben werden.
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GRUPPE DER INNERSTAATLICHEN TER-KOORDINATOREN (TERNC)
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INNERSTAATLICHE KOORDINATOREN (NC)
Der/die innerstaatliche Koordinator/in wird von seiner/ihrer Regierung bestellt.
Der/die innerstaatliche Koordinator/in ist verantwortlich für
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ZENTRALES PROJEKTBÜRO (PCO)
Das Zentrale Projektbüro koordiniert sämtliche im Rahmen dieses Dokuments durchgeführte Tätigkeiten und arbeitet unter der Gesamtleitung des Lenkungsausschusses, unter Anleitung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa als Durchführungsorgan.
Das Zentrale Projektbüro hat auf Grundlage der im an den Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa seitens der Regierung der Republik Ungarn zu richtenden Schreiben ausbedungenen Vereinbarungen betreffend die Arbeitsweise des Büros seinen Sitz in Budapest, Ungarn.
Das Personal des PCO besteht aus:
Assistenten
Als Folge der anfallenden Arbeitslast kann der Lenkungsausschuß (einen) qualifizierte(n) Assistenten, dessen (deren) Aufgabe die Unterstützung des Projektleiters in technischen, operationellen und finanziellen Belangen der TER-Geschäftsleitung wäre, auswählen.
Diese werden vom Lenkungsausschuß mit Hilfe des Projektleiters unter den von den TER-Staaten vorgeschlagenen Kandidaten ausgewählt. Sie werden von den beteiligten Staaten auf einer ähnlichen Grundlage wie der Projektleiter zur Verfügung gestellt.
Sonstiges Personal
Falls erforderlich, wird zusätzlich zum vorhandenen, vom Empfangsstaat bereitgestellten Personal, gemäß den Erfordernissen des TER und mit Billigung des Lenkungsausschusses vom Projekt aufgenommen und entlohnt.
ANHANG römisch zwei
TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHN - PROJEKTBUDGET FÜR DEN ZEITRAUM
1993 - 1997 *1)
Kennziffer Budgetposten 1993 1993 1994 1995 1996 1997
-97
10 PROJEKTPERSONAL $ $ $ $ $ $
11.00 Internat.
Experten
11.01 Berater 60.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000
11.04 Zwischen-
summe 60.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000
13.00 Admin.
Hilfspersonal 20.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
15.00 Dienstreisen 60.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000
19.00 Budgetpost
insgesamt 80.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000
20 AUFTRÄGE
21.00 Aufträge 70.000 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000
29.00 Budgetpost
insgesamt 70.000 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000
30 SCHULUNG
32.00 Gruppenschulung 160.000 32.000 32.000 32.000 32.000 32.000
39.00 Budgetpost
insgesamt 160.000 32.000 32.000 32.000 32.000 32.000
40 AUSRÜSTUNG
42.00 unverbrauchbare 20.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Ausrüstung
49.00 Budgetpost
insgesamt 20.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
50 VERSCHIEDENES
51.00 Verschiedenes 60.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000
59.00 Budgetpost
insgesamt 60.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000
99 PROJEKT INSGES. 450.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000
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*1) Unterliegt Änderungen nach Maßgabe der Anzahl der am Projekt beteiligten Länder.