„Zollvorschriften“ die von den beiden Zollverwaltungen zu vollziehenden Rechtsvorschriften über
- Litera adie Einfuhr, die Ausfuhr, den Verkehr und die Lagerung von Waren, einschließlich Zahlungsmitteln,
- Litera bdie Erhebung, Sicherung und Rückzahlung von Eingangs- und Ausgangsabgaben, sowie
- Litera cdie Kontrolle von Verboten und Beschränkungen der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr.