Zollrechts-Durchführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 516 aus 1995,
Paragraph 68 a,
01.08.1995
30.04.2016
Die Einfuhrumsatzsteuer ist auf Antrag bei der Bemessung der Sicherheit außer Ansatz zu lassen, wenn der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete ein im Anwendungsgebiet zur Umsatzsteuer veranlagter Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 ist, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit hinweisen.