Absatz eins,Beim Nationalrat wird ein Fonds zur Erbringung von Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet. Er trägt die Bezeichnung „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus“.
Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1995,
BG
Paragraph eins
27.04.1995
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
21.03.2018
10004989
NOR12054518
N3199548968J