Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds
Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1995,
Paragraph 2
10.06.1995
Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, ihre aus dieser Einlage entstehende Forderung als Deckung des Gesamtumlaufes in ihre Aktiven einzustellen.